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LOS - Neues Kerngebiet in Oder-Spree zur Eindämmung der Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

LOS (pm). Die Eindämmung der sich im Osten Brandenburgs weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erfordert im Landkreis Oder-Spree die Ausweitung von Restriktionszonen. In einer am heutigen Montag (9. August 2021) veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree wird aufgrund des akuten Ausbruchsgeschehens in der Stadt Frankfurt (Oder) und nach einem bestätigten positiven ASP-Befund im Bereich Sieversdorf ein weiteres Kerngebiet ("K4") nördlich der A12 ausgewiesen. Dazu zählen Teile der Gemarkungen Pillgram, Jacobsdorf, und Petersdorf sowie Sieversdorf.

Die Sperrzone II (frühere Bezeichnung gefährdetes Gebiet) vergrößert sich dadurch ebenfalls bis zur Landesstraße 36. Außerdem wurde eine weiße Zone um das neue Kerngebiet 4 und das bestehende, unmittelbar an Frankfurt (Oder) angrenzende Kerngebiet 3 (Angaben nach Zählung des Landkreises) eingerichtet. Diese Zone wird zur Eindämmung der Tierseuche vollständig mit einem festen Zaun begrenzt. In diesen beiden Kerngebieten gelten besonders strenge Restriktionen einschließlich einem Betretungsverbot für den Wald und die offene Landschaft. Dazu zählen Felder, Wiesen und Ackerflächen, alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen.

Kein Betretungsverbot mehr in den zuerst ausgewiesenen Kerngebieten

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Für die schon im Vorjahr eingerichteten ersten beiden Kerngebiete im Osten und Süden des Landkreises Oder-Spree wird mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung das Betretungsverbot aufgehoben. "Wir haben in diesen Bereichen nur sehr vereinzelt noch Funde, daher kann ich in Abstimmung mit dem Krisenzentrum des Landes dort Restriktionen aufheben", erläutert Petra Senger, Amtstierärztin von Oder-Spree.

Wer im Landkreis Oder-Spree auf Schwarzwildkadaver stößt, ist aufgefordert dies dem Veterinäramt unter fallwildmeldung@l-os.de oder telefonisch unter der Rufnummer 03366 35-2020 (Montag bis Sonntag von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu melden. Auch die Tierfund-Kataster-App kann zur Übermittlung möglichst genauer Koordinaten genutzt werden.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung in der gültigen Fassung kann auf der Webseite der Kreisverwaltung unter https://www.landkreis-oder-spree.de/Afrikanische-Schweinepest abgerufen werden. Dort steht auch eine detaillierte Karte der ASP-Restriktionszonen zur Verfügung.

Eingetragen am 09.08.2021 um 17:37 Uhr.
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