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Nachrichten aus Frankfurt (Oder)

- Umbrüche und Aufbrüche: 30 Jahre Deutsche Einheit in Frankfurt (Oder)
- Frankfurt (Oder) beteiligt sich am bundesweiten Warntag
- Aufbau eines temporären Kunstwerks am Carthausplatz
- Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung



Umbrüche und Aufbrüche: 30 Jahre Deutsche Einheit in Frankfurt (Oder)

30 Jahre nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung steht die städtische Festveranstaltung samt Begleitprogramm im Zeichen der Um- und Aufbrüche, die mit der geeinten Bundesrepublik einhergingen, viele Lebenswege bis in die Gegenwart prägen.

Im Zentrum der Feierlichkeiten am 3. Oktober 2020 steht das kostenfreie Festkonzert Beethoven: Sinfonie Nr. 3 „Eroica“ des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt in der Messehalle 1. Die Karten für den Festakt ab 11.00 Uhr sind an den Ticketausgaben im Kleist Forum sowie in der Deutsch-Polnischen Tourist-Information erhältlich. Es werden maximal zwei Tickets pro Person vergeben. Bei der Abholung müssen die Kontaktdaten der Gäste hinterlegt werden.

Umrahmt wird dieser Tag seit Mitte August von verschiedenen Veranstaltungen. Ausstellungen, Dialoge, multimedialer Spaziergang: Ein von der Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder) in Kooperation mit der Stadtverwaltung veröffentlichter Flyer gibt einen Einblick in das Programm.

Milena Manns, Dezernentin für Kultur, Bildung, Sport, Bürgerbeteiligung und Europa: „Die Vorbereitungen des Frankfurter Programms zu 30 Jahren Deutsche Einheit standen – das eint uns mit den Akteurinnen und Akteuren bundesweit – unter sehr besonderen, pandemiebedingten Herausforderungen. Umso glücklicher sind wir, als Ergebnis einen Reigen anspruchsvoller Veranstaltungen bieten zu können, der abwechslungsreich und unterhaltend ist sowie mit inhaltlicher Tiefe überzeugt. Allen Beteiligten vor und hinter den Kulissen gilt mein herzlicher Dank. Denn trotz der gegenwärtig notwendigen Einschränkungen bestimmten Ideenvielfalt, Zuversicht und Kompromissbereitschaft das gemeinsame Erarbeiten des Programms.“

Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach Beobachtung der jeweils aktuellen COVID-19 Lage, unter Beachtung der geltenden Verordnungen sowie der Einhaltung der damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Der Veranstaltungsflyer ist beispielsweise im Kleist Forum und in der Deutsch-Polnischen Touristinformation erhältlich bzw. online u.a. auf www.frankfurt-oder.de abrufbar.
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Frankfurt (Oder) beteiligt sich am bundesweiten Warntag

Am Donnerstag, 10. September 2020 findet ab 11.00 Uhr erstmalig der bundesweite Warntag statt. Die Stadt Frankfurt(Oder) beteiligt sich daran im Rahmen ihrer Aufgaben als untere Katastrophenschutzbehörde. Geplant ist ein Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten.

Der Tag bietet die Möglichkeit, vorhandene Warnmittel in der Stadt zu testen und die Bevölkerung für die Notwendigkeit der Bevölkerungswarnung zu sensibilisieren. Der Aktionstag soll fortan jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt werden.

Wie wichtig die Warnung der Bevölkerung ist, zeigt sich regelmäßig in der täglichen Gefahrenabwehr und hat mit Beginn der Corona-Pandemie noch einmal an Bedeutung gewonnen.

Zur Warnung der Bevölkerung nutzen der Bund, das Land und die Stadt Frankfurt(Oder) alle verfügbaren Kanäle. So wird am Donnerstag neben dem Warnsystem des Bundes über die WarnApp NINA auch das modulare Warnsystem (MoWaS) getestet, welches die Warnung bundesweit über Radio, Funk und Fernsehen verbreiten wird.

Ferner ist geplant, die Sirenen der Stadt auszulösen.

Für den Warntag hat die Stadt Frankfurt (Oder) folgenden Ablauf der Sirenenalarmierung vorgesehen:

· 11.00 Uhr: Alarmierung aller Sirenen als Bevölkerungswarnung (Alarm)

· 11.20 Uhr: Entwarnung aller Sirenen

· 11.22 Uhr: Probealarm aller Sirenen

Die Stadt ermittelt mit einem Funktionstest aller Sirenen in verschiedenen Alarmabläufen, inwiefern an den Sirenen die technischen Voraussetzungen vorliegen, die unterschiedlichen Warntöne auszusenden.

Umfängliche Informationen zum Warntag bietet die Website www.warnung-der-bevoelkerung.de.
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Aufbau eines temporären Kunstwerks am Carthausplatz

Am Dienstag, 8. September 2020 wird das „Denkmal für einen sesshaften Schatten“ am Carthausplatz durch den Künstler Pit Arens aufgebaut. Das Kunstwerk ist das vierte des seit 2014 laufendem Kunstprojekts am Carthausplatz.

Sabine Heller initiierte das Projekt mit der Intention, einen verlassenen Sockel als Standort für temporäre, zeitgenössische Kunstwerke zu nutzen und der Kunst somit ein Denkmal zu setzen. Neben dem Werk der Ideengeberin selbst wurden bisher Arbeiten von Marion Sander und Hannes Forster ausgestellt.

Die Einweihung des neuen Kunstwerks findet am Mittwoch, 9. September 2020 um 18.00 Uhr statt.

Für weitere Auskünfte stehen Gunhild Genzmer (Verein KUNSTGRIFF. Sieć kulturalna – Netzwerk für Kultur e.V., T: 0163 4589175, E: info@kunstgriff-ev.org) sowie Magdalena Scherer (Kulturbüro Frankfurt (Oder), T: 0335 55378-335, E: Magdalena.Scherer@kultur-ffo.de) zur Verfügung.
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Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung

Bußgelder für Verstöße gegen die COVID-19 Umgangsverordnung werden in Frankfurt (Oder) umgesetzt

Wie überall in Deutschland ist auch in Frankfurt (Oder) die Einsicht bei der übergroßen Mehrheit der Menschen gewachsen, dass die mittlerweile wieder gewährten Freiheiten zu einer besonderen Verantwortung führen, die geltenden Einschränkungen, Gebote und Pflichten zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 strikt einzuhalten. Aber auch in Frankfurt (Oder) ist zu beobachten, dass eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger entweder gelegentlich aus Leichtsinn oder aus einer verfestigten Überzeugung heraus bewusst gegen ihre Pflichten verstößt. Das gefährdet die Gesundheit vieler Menschen und steigert das Risiko für die Notwendigkeit härterer Maßnahmen, deren Folgen für die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft der Region enorm sein könnten.

In den aktuellen Änderungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wurde diesem Problem mit der Einführung weiterer Bußgelder für verschiedene Verstöße gegen die Regeln dieser Verordnung Rechnung getragen.

Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) nimmt die aktuelle Situation zum Anlass, auf einige Aspekte der gegenwärtigen Verordnungslage hinzuweisen:

· Unverändert gilt Paragraph 1, Satz 2 der Umgangsverordnung: „Zwischen Personen ist im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ Hierfür sind nur wenige Ausnahmen zulässig, die zum Beispiel Personen des gemeinsamen Hausstandes, den Schul- sowie den Kitabetrieb umfassen.

· Im Bereich der Gastronomie ist es nun zulässig, dass sich bis zu sechs Personen an einen Tisch setzen. Der Abstand zu weiteren Personen darf 1,5 Meter jedoch nicht unterschreiten. Die Betreibenden der gastronomischen Einrichtungen haben für die entsprechende Platzierung der Tische und Stühle sowie die Umsetzung der Regelungen Sorge zu tragen.

· Maximal 75 Personen dürfen aktuell an privaten Feierlichkeiten in Privaträumen sowie auf Privatgrundstücken teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Ermöglichung und Umsetzung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander, ausgenommen spezielle Personengruppen. Pflicht ist zudem auch bei privaten Feiern die Dokumentation aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um im Infektionsfall eine zügige Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro geahndet. Hinzu kommen im Falle eines resultierenden Infektionsgeschehens eventuelle Schadensersatzansprüche, die von infizierten Personen geltend gemacht werden können.

· Neu ist die Festlegung eines Bußgeldes von bis zu 250,00 Euro für Personen, die sich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (das umfasst auch Haltestellen und Bahnhöfe) sowie in Geschäften des Einzelhandels und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern objektiv nicht eingehalten werden kann, ohne Vorlage eines glaubhaften ärztlichen Attestes verweigern.

In Abstimmung zwischen dem Amt für Ordnung und Sicherheit sowie dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Polizei wurde nun festgelegt, ab der 38. Kalenderwoche 2020 stadtweit die Kontrolltätigkeit zu intensivieren, die ergänzend zu weiteren Feststellungsmöglichkeiten von Verstößen (z.B. durch Anzeigen oder neues Infektionsgeschehen) Fehlverhalten sanktioniert. Unterstützung leistet dabei die Landespolizei im Rahmen der Amtshilfe, während sich die Bundespolizei verstärkt der Kontrolltätigkeit im Bahnverkehr zuwendet.

Eingetragen am 07.09.2020 um 15:44 Uhr.
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