Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist auf eine wichtige Änderung im Zuge der Grundsteuerreform hin:
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform werden die Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie z. B. Gartenlauben, Garagen u. ä., bei denen das Grundstück einem anderen Eigentümer gehört, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit besteuert.
Das heißt, dass nur noch der Eigentümer des Grund und Bodens steuerpflichtig ist.
Som [ ...mehr ]
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