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Politik:
Michael Espendiller: Zum Ausgabenproblem der Bundesregierung kommt nun noch das Einnahmenproblem

Carsten Hütter: Gericht bestätigt rechtswidrigen Bescheid – neue Auslegung des Parteienrechts schafft unzumutbare Prüfpflichten


BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Verfahren um eine Parteispende in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro entschieden und die Rückzahlung der von der Bundestagsverwaltung (BTV) einbehaltenen Mittel abgelehnt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass der zugrunde liegende Bescheid der BTV rechtswidrig war. Außerdem könne weder dem Bundesschatzmeister noch dem Bundesvorstand ein Fehlverhalten angelastet werden.

Dazu erklärt der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter:


„Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass wir eine Spende im Wert von 2,3 Millionen Euro nicht behalten dürfen. Gleichzeitig hat das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass wir keinerlei Fehler gemacht haben.

Es ging um eine Sachspende des Österreichers Gerhard Dingler, deren Herkunft wir uns mehrfach schriftlich hatten zusichern lassen. Nach öffentlicher Berichterstattung über die Spende wandte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz – ohne gesetzliche Grundlage – an die Bundestagsverwaltung und äußerte unter Berufung auf Ermittlungen der österreichischen Finanzbehörden Zweifel an der Herkunft der Spende. Nachdem uns die Bundestagsverwaltung hierüber informiert hatte, haben wir vorsorglich und freiwillig den Gegenwert der Sachspende in Geld hinterlegt.

Nachdem die österreichischen Finanzbehörden ihre Ermittlungen eingestellt hatten, verlangten wir die Rückzahlung. Die Bundestagsverwaltung verfügte jedoch per Bescheid – ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage – den Einbehalt des Geldes. Das Gericht hat heute unsere Auffassung bestätigt, dass dieser Bescheid rechtswidrig war. Ebenso wurde festgestellt, dass wir nicht erkennen konnten, dass es sich um eine sogenannte Strohmannspende gehandelt haben könnte.


Das Gericht sieht allerdings den Tatbestand von § 25 Abs. 2 Nr. 6 des Parteiengesetzes als erfüllt an, nämlich eine Spende ,deren Spender nicht feststellbar‘ ist. Das Gericht sieht diesen Tatbestand sogar dann als erfüllt an, wenn die Partei von einem Dritten über die Herkunft der Spende getäuscht wird und gar keine Chance hat, das zu erkennen. Eine solche Entscheidung hat es in der deutschen Parteiengeschichte noch nie gegeben.


Im Ergebnis droht hier eine neue, praktisch kaum erfüllbare Prüfpflicht für Parteien, die weit über das bisherige Maß hinausgeht. Wir werden daher die Möglichkeit der Berufung sorgfältig prüfen. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfragen ist eine Klärung in der nächsten Instanz dringend geboten.“
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Michael Espendiller: Zum Ausgabenproblem der Bundesregierung kommt nun noch das Einnahmenproblem

Zu den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Michael Espendiller:



„Die heutige Steuerschätzung entlarvt das wirtschaftspolitische Versagen dieser Bundesregierung. Bund, Länder und Kommunen müssen allein in diesem Jahr mit 17,8 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen. Damit hat der von uns bereits vorhergesagte Einbruch der Steuereinnahmen leider offiziell begonnen. Zum Ausgabenproblem der Schwarz-Roten Bundesregierung kommt nun also noch das Einnahmenproblem hinzu.

Doch statt die für Deutschland so dringenden Kurskorrekturen vorzunehmen, flüchtet sich Bundesfinanzminister Klingbeil lediglich in Ausreden und schiebt die Verantwortung wahlweise auf den Iran-Krieg, Trump oder Putin ab. Statt Lösungen zu liefern, hofft die Koalition – allen voran die SPD – auf ein Wirtschaftswunder, indem sie hunderte Milliarden Euro Sonderschulden in die Wirtschaft kippt. Das ist kein Konzept, sondern ein Tappen im Dunkeln mit unberechtigter Hoffnung auf Besserung, die sich zerschlagen wird. Der Handlungsspielraum des Staates wird schon Ende dieser Legislaturperiode durch die hohen Zinszahlungen massiv eingeschränkt sein.

Besonders bitter: Während die Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen massiv einbrechen, fließt mehr Geld nach Brüssel. Allein durch die schätztechnischen Anpassungen erhält die EU bis 2030 zusätzliche 3,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere 900 Millionen Euro durch die Änderung der EU-Abführung – macht in Summe 4,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die EU bis 2030. Allein im Jahr 2029 muss Deutschland 2,7 Milliarden Euro mehr nach Brüssel überweisen.

Diese Schieflage ist nicht hinnehmbar. Wer die Bürger mit hohen Steuern belastet, muss das Geld dann auch in Deutschland einsetzen. Wir fordern deshalb, die Berechnungsgrundlagen für die Zahlungen an die EU anzupassen und die deutschen Zahlungen an die EU massiv zu reduzieren. Jeder verfügbare Euro wird hierzulande gebraucht – nicht in Brüssel.

Was Deutschland jetzt braucht, sind keine neuen Schuldenpakete, sondern endlich echte Strukturreformen. Dazu gehört ein konsequenter Bürokratieabbau, der unsere Unternehmen von der erdrückenden Last unsinniger Vorschriften befreit und wieder Luft zum Atmen lässt. Vor allem aber muss diese ideologiegetriebene Energiewende beendet werden. Die explodierenden Energiepreise sind hausgemacht und zwingen Industrie, Mittelstand und Handwerk reihenweise in die Knie.

Die SPD-geführte Finanzpolitik scheitert an ihrer eigenen Realitätsverweigerung. Schulden sind keine Investitionen, und Brüssel-Transfers sind kein Zukunftsprogramm. Deutschland braucht endlich eine Politik, die das Geld der Steuerzahler dort einsetzt, wo es erwirtschaftet wird: in Deutschland.“

Eingetragen am 08.05.2026 um 15:53 Uhr.
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