
|
VS (pm). Aus Sicht der Volkssolidarität wird die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante Pflegereform den sozialen Herausforderungen in der Pflege nicht gerecht. Anstelle einer nachhaltigen Entlastung der Betroffenen drohen steigende Eigenanteile für Pflegeheimbewohnende und verschärfte Zugangsbedingungen für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit.
Die Volkssolidarität bewertet die vorgesehene stufenweise Verzögerung der Zuschüsse für Pflegeheimkosten kritisch. Für Pflegebedürftige bedeutet dies, dass die Eigenanteile weiter steigen – und das in einer Situation, in der viele bereits heute an ihre finanziellen Grenzen stoßen. "Diese Reform verschiebt die Lasten einseitig auf die Pflegebedürftigen. Statt Entlastung erleben viele Menschen eine weitere finanzielle Überforderung – Pflege wird damit endgültig zum Armutsrisiko", erklärt Sebastian Engmann, Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität.
Zugleich ist absehbar, dass strengere Maßstäbe bei der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit den Zugang zu Leistungen erschweren könnten. Gerade Menschen mit beginnendem Unterstützungsbedarf laufen Gefahr, später oder gar nicht in das Leistungssystem aufgenommen zu werden. Dies verschärft nicht nur individuelle Belastungen, sondern führt zu Folgekosten, wenn aus Unterstützungsbedarf durch mangelnde Hilfe echte Pflegebedürftigkeit wird.
Die sozialen Auswirkungen dieser Reform treffen Ostdeutschland in besonderer Weise. "Die Menschen im Osten sind im Durchschnitt älter und stärker auf Pflege angewiesen, zugleich sind die finanziellen Spielräume geringer. Hinzu kommen strukturelle Defizite in der Versorgungsinfrastruktur, die sich insbesondere in ländlichen Regionen bemerkbar machen. Diese Faktoren verstärken sich gegenseitig, sodass steigende Kosten und eingeschränkte Leistungszugänge hier schnell spürbar werden", betont Sebastian Engmann.
Die Volkssolidarität fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der geplanten Reformpläne. Notwendig sind eine dynamische Anpassung der Pflegeleistungen an die reale Kostenentwicklung, eine spürbare Begrenzung der Eigenanteile und eine solidarische Vollversicherung. Darüber hinaus müssen strukturelle Unterschiede zwischen den Regionen stärker berücksichtigt werden, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Pflege darf nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen. Eine Reform, die diesem Anspruch nicht gerecht wird, verfehlt ihr Ziel. "Die geplante Reform ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die soziale Gerechtigkeit in der Pflege", sagt Sebastian Engmann.
Folgen Sie uns gern auch auf Facebook und Instagram.
|