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Eisenhüttenstadt (pm). Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren sind, melden diese bitte in einer der dem Wohnsitz zugeordneten Grundschule an.
Die entsprechende Auskunft ist der aktuellen „Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Eisenhüttenstadt“ zu entnehmen. Diese wurde im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Nr. 18/2011 am 28.11.2011 veröffentlicht.
Diese Satzung ist auch auf der Internetseite der Stadt Eisenhüttenstadt, Rubrik Stadt und Verwaltung/Amtsblatt/ Suchbegriff „Schulbezirkssatzung“ mit den dazugehörigen Anlagen einzusehen.
Für die einzelnen Grundschulen gelten folgende Termine zur Anmeldung:
Astrid-Lindgren-Grundschule (Tel. 03364/4 33 11)
Die Einschulungsgespräche finden ab dem 03.November 2025 statt. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch oder online über das Schulportal einen Gesprächstermin.
Grundschule „Erich Weinert“ (Tel. 03364/4 31 37)
Die Einschulungsgespräche finden mittwochs, 11.02.2026 von 13:00 bis 16:00 Uhr und 18.02.2026 von 13:00 bis 15:00 Uhr statt. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Schönfließer Grundschule (Tel. 03364/4 33 88)
Die Einschulungsgespräche finden am 11.12.2025, 17.12.2025, 18.12.2025, 07.01.2026 und 13.01.2026 statt. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig online über das Schulportal oder telefonisch einen Gesprächstermin.
Grundschule „J. W .v. Goethe“ (Tel. 03364/24 35)
Die Einschulungsgespräche finden am 24.11.2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr, am 28.11.2025 von 08:00 bis 13:00 Uhr und am 04.12.2025 von 08:00 bis 12:00 und 12:30 bis 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch oder online über das Schulportal einen Gesprächstermin.
Diesterweg-Grundschule (Tel. 03364/6 11 32)
Die Einschulungsgespräche finden im Zeitraum vom 13.11.2025 bis 04.12.2025 statt. Terminvereinbarungen sind ab 06.11.2025 möglich.
Anmerkung für alle Grundschulen:
Die Schulanfängerin/ der Schulanfänger ist an den genannten Grundschulen zur Anmeldung persönlich vorzustellen.
Bitte bringen Sie zum Gespräch den Anmeldebogen der Stadt, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, den Teilnahmenachweis der Sprachstandsfeststellung oder die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, evtl. ärztliche Befunde und alle notwendigen Vollmachten betreffs Sorgerechts Ihres Kindes mit.
Der Portfoliohefter aus der Kita ist ebenfalls gern gesehen.
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