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Ratgeber:
Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Wohnkomplexen I bis IV

Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadt Eisenhüttenstadt setzt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 29. Juni 2022 um und richtet Tempo-30-Zonen in den Wohnkomplexen I bis IV ein. Diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und der Reduzierung von Lärm in den betroffenen Wohngebieten.

In Tempo-30-Zonen gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In der Regel gilt "Rechts vor Links", es sei denn, durch Verkehrszeichen wird etwas anderes vorgeschrieben. Diese vorfahrtsändernde Regelung wird an 3 Knotenpunkten eintreten:

1. Straße des 8. Mai/Fritz-Heckert-Straße
2. Eichendorffstraße/Alte Ladenstraße
3. Rosa-Luxemburg-Straße/Alte Ladenstraße.

Um die Verkehrsteilnehmer auf diese neue Regelung aufmerksam zu machen, werden an den genannten Kreuzungen vorübergehend mobile Gefahrzeichen aufgestellt. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu fahren und die neuen Vorfahrtsregeln zu beachten.

Die Aufstellung der Beschilderung und die damit verbundenen Arbeiten werden im Zeitraum vom 23. September 2024 bis zum 04. Oktober 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum kann es vorübergehend zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und um erhöhte Aufmerksamkeit während der Bauarbeiten.

Eingetragen am 13.09.2024 um 17:09 Uhr.
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