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Vermischtes:
Herstellen der Verkehrssicherungspflicht an Hecken, Sträuchern und Bäumen

Eisenhüttenstadt (pm). Hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Eisenhüttenstadt dafür Sorge zu tragen, dass Hecken, Sträucher und Bäume auf angrenzenden Grundstücken den Straßenraum/-verkehr nicht beeinträchtigen wie beispielsweise durch in den Straßenraum hineinragende Äste und Zweige. Das vorgegebene Lichtraumprofil im Verkehrsraum liegt bei 4,50 Meter für Fahrzeuge und an Rad- und Gehwegen im Regelfall bei 2.50 Meter. Damit wird sichergestellt, dass die Ladung von Lkw das Geäst der Bäume nicht streift oder die Planen nicht beschädigt werden.
Im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt wird bei Straßenkontrollen immer wieder festgestellt, dass die Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen durch in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen immer mal wieder eingeschränkt ist. Aus diesem Grund macht die Stadt Eisenhüttenstadt die Grundstückseigentümer/innen sowie Eigentümer/innen und Pächter/innen von Gartengrundstücken darauf aufmerksam, Maßnahmen des Rückschnitts von Astwerk an Hecken, Sträuchern und Bäumen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit einzuleiten und durch Dritte zu veranlassen, um Gefahren für Personen und Sachen von besonderem Wert zu vermeiden. So sind an Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Sichtkontakt zwischen Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgänger sollte im Sinne der sozialen Kontrolle überall möglich sein.
Straßenlaternen sind von Bewuchs frei zu halten, um somit eine optimale Ausleuchtung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen zu gewährsleisten. Zudem bittet die Stadt Eisenhüttenstadt bereits bei der Planung eines Gartens zu bedenken, die Hecken, Sträucher und Bäume nicht zu nahe an die Grundstücksgrenze zu pflanzen.

Eingetragen am 24.01.2020 um 14:09 Uhr.
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