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Ratgeber:
Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung

Aufruf zur Teilnahme von Kindern außerhalb der Kitabetreuung

Frankfurt (Oder) (pm). Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig ein sehr hoher Anteil von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen festgestellt. In den vergangenen Jahren lag dieser zwischen 15 und 18 Prozent. Gleichzeitig liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Jungen und Mädchen zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90 Prozent. Kindertagesstätten bieten daher einen geeigneten Rahmen, sprachauffällige Kinder zu identifizieren und ihnen eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, um den Schulstart zu verbessern und die Chancengleichheit zu stärken.

Seit einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie des Kita-Gesetzes im Jahr 2007 haben die Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Aufgabe der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Anknüpfend an die Schulpflicht ist die Teilnahmeverpflichtung aller Kinder an einer Sprachstandsfeststellung ein Jahr vor der Einschulung und bei Bedarf an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte festgeschrieben.

In den 30 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandsfeststellung und -förderung in den letzten Jahren geschaffen worden.

Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten angemeldet sind, erhalten entsprechende Informationen in der Elternversammlung über den konkreten Ablauf.

Das Amt für Jugend und Soziales bittet alle Eltern mit Kindern, die im Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren sind und zu Hause betreut werden, sich für weitere Informationen zu melden.

Als Ansprechpartnerin steht Karola Schulz telefonisch unter 0335 552-5119 bzw. persönlich im Oderturm, Logenstraße 8, 18. Etage, Zi.18.09 zur Verfügung.

Eingetragen am 12.09.2019 um 19:50 Uhr.
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