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Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht. Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.
AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“
„Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“. „Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert." ---------------------------------------------------------------------------------- Nicole Höchst zu den Folgen der Inklusion an Schulen
„Zwangsinklusionsquoten bringen nichts“, „an den Grundschulen brodelt es“, „Inklusion wird schöngeredet“, „gescheiterte Inklusion“. So lauten die Aussagen von CDU, SPD und Piraten in Hannover.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst erklärt dazu: „Was die AfD schon lange kritisiert, können jetzt auch die anderen Parteien nicht länger ignorieren. Es fehlen Lehrer, Therapeuten, Räume und Schulbegleiter. Die 2006 in Paragraph 24 unterzeichnete UN-Konvention sagt aus, dass Menschen mit Behinderungen ‚gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben‘. Dies bedeutet jedoch nicht, dass deren Förderung oder die Qualität des Unterrichtes generell darunter leiden darf. Der Versuch etwas weiterhin umzusetzen, das seit 12 Jahren nicht oder nur in Teilen funktioniert, ist ein gesellschaftsgefährdendes Experiment. Die Stadt Hannover verkündet denn auch folgerichtig, dass zu Veränderungen zu kommen, ein langfristiger Prozess sei. Hinzu kommen seit ein paar Jahren immer mehr Kinder von Migranten, welche die Sprache nicht oder nur schlecht sprechen. Wie viele Generationen müssen eigentlich in ihrer schulischen Entwicklung behindert werden, bis man reagiert? Es geht hier um die Bildung unserer Kinder, um den Grundpfeiler des Wohlstandes und die zukünftige Entwicklung unseres rohstoffarmen Landes. Gemeinsam zur Schule gehen, aber getrennt unterrichtet werden, garantiert für alle Kinder maximalen Lernerfolg. Man kann es auch die Förderschule in der Schule nennen und die Förderschule ist eine wichtige Forderung der AfD. Egal, in welcher Form man sie umsetzt, der gesunde Menschenverstand sollte immer Pate stehen. Schluss also mit dem Ritt auf einem halbtoten Pferd und zurück zu einer Politik, die ausschließlich dem Wohle der Menschen dient. Zurück zu einer Politik, die in der Lage ist, Fehler zu erkennen und diese auch zu korrigieren.“
Nicole Höchst ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Mitglied in der Enquete-Kommission Berufliche Bildung in der Arbeitswelt, Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Mitglied im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement. |